Angebot

Unser Angebot für Sie

Behandlungspflege nach SGB V
Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt werden. 
Darunter fallen Tätigkeiten wie :
  • Injektionen
  • Wundversorgung, Dekubitusbehandlung
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Versorgung von Ernährungssonden
  • Infusionen
  • Pflege und Verbandswechsel von zentralen Venenkathetern
  • Stomaversorgung
  • Katheterversorgung
  • Einreibungen
  • Kompressionsverbände, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Medikamente verabreichen
  • Einläufe / Klistiere
  • Absaugen der oberen Luftwege
 Grundpflege nach SGB XI
Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. 
Dazu gehören:
  • Körperpflege (Hilfe beim An- und Entkleiden, Waschen, Baden, Hautpflege, Inkontinenzversorgung, ect.)
  • Ernährung (Hilfe beim Essen und Trinken, Verabreichung von Sondennahrung, ect.)
  • Mobilität (Lagerung, Transfer, Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, Begleiten bei Aktivitäten, ect.)
  • Einkaufen (Vorratseinkäufe, Besorgungen)
  • Reinigen des Wohnbereiches
  • Nahrungszubereitung
  • Kleider und Wäschepflege
Bei anerkanntem Pflegegrad ist die direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse möglich
Betreuung nach SGB XI § 45b
Unterstützung im Haushalt  
z.B. Haushalt reinigen, Zimmerpflanzen bewässern, Versorgung von Haustieren, die eigene Versorgung usw.

Betreuungsleistungen       
z.B. Beaufsichtigung (etwa von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz) zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten
Beratung nach SGB XI §37
 Nach § 37 (3) SGB XI haben Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach Absatz 1 beziehen
  • einmal halbjährlich bei Pflegegrad 2 + 3
  • einmal vierteljährlich bei Pflegegrad 4 + 5
eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen.
Wir bieten Pflegeberatungen gem § 37 (3) SGB XI durch Pflegefachkräfte nach Terminabsprache.
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